Dass, obwohl die Kongregation das Recht hat,
Güter zu besitzen, sie in ihrer vereinten Armut den Beweis liefern wird,
arm im Geiste und in der Tat zu sein (Art. 24).
Dass wir in unserer Übereinstimmung für Berufungen uns nicht nur auf die Zahl konzentrieren mögen, sondern dass unsere Gebete den geistlich-erfüllten Menschen den Vorzug geben mögen
Für unsere Kongregation und unsere Ordensoberen, besonders unseren örtlichen Vorgesetzten.
Spirituelle Verpflichtungen und Haushalts-Aufgaben
innerhalb der brüderlichen Gemeinschaft;
außerhalb der brüderlichen Gemeinschaft
– missionarische Verantwortung.
Gnädiger Gott, gewähre mir einen Geist der Glut und des Eifers ...
ich erweise ihm Dankbarkeit ohne Ende ...
Mein ganzes Leben sollte dem Gebet und der Buße gewidmet sein
(Paris, 21.02.1836).