Dass durch das Gelübde des Gehorsams wir uns verpflichten, den Anordnungen unserer unmittelbaren Vorgesetzten zu gehorchen in jenen Dingen, die entweder direkt oder indirekt mit dem Leben in der Kongregation zu tun haben, das heißt mit der Beachtung unserer Gelübde, der Satzungen und der Statuten (Art. 41).
Für unsere örtlichen Gemeinschaften, wie sie ihre christlichen Werte teilen, die Eucharistie feiern und zusammen beten.
Sollte jemand auf die Möglichkeit hinweisen, dass jemand meinen Platz einnehmen möchte, so fühle ich mich verletzt (Paris, 07.08.1836).