Dass, um die Mitbrüder gebührend als Kinder Gottes zu behandeln und mit Respekt an der menschlichen Person, der Vorgesetzte sie willig anhören und ermutigen möge, um einen persönlichen Beitrag zum Wohlergehen der Gemeinschaft und der Kirche zu leisten (Art. 50).
Für unsere verstorbenen Brüder und Wohltäter.
Fehlende Ordnung zerstört, wenn man mit unbedeutenden Sachen umgeht, meine heiligsten Intentionen ... (La Trappe, 11.1838).