Dass in den Fällen, in denen keine Übereinstimmung erreicht werden kann, der Vorgesetzte beschließen und anordnen möge, was getan werden muss, nachdem er die Sache durch Gebet und Sorgfalt vor Gott in Betracht gezogen hat (Art. 50).
Für die Kirche, den Heiligen Vater und unsere örtlichen Vertreter.
Für lebende und verstorbene Wohltäter.
Wenn ich die heilige Kommunion empfange inspiriert mich Gott mit den Gefühlen der Demut, größer als ich sie erfahren habe in meinem bisherigen Leben ... (La Trappe, 11.1838).