Dass in den Fällen, in denen der Vorgesetzte beabsichtigt, einem Gläubigen in einer ernsten Angelegenheit ins Gewissen zu reden, er klare Anweisungen im Sinne des heiligen Gehorsams geben wird (Art. 52).
Für die Bekehrung der Sünder und für alle in Bedrängnis, Versuchung und Todesqualen.
O Gott, hilf mir die Tiefe meiner Nichtigkeit zu erkennen (La Trappe, 11.1838).