Dass Anordnungen im Namen des heiligen Gehorsams, in schriftlicher Form oder durch zwei Zeugen attestiert, nur selten, vorsichtig und vernünftig benutzt werden sollten (Art. 52).
Für unsere verstorbenen Brüder und Wohltäter, für die Seelen im Fegfeuer und für jenen, der als Erster sterben wird.
O Gott, erlaube mir, dich zu lieben mit der ganzen Macht meiner Seele, mit meinen ganzen Gedanken, meinem ganzen Herzen und all meinen Gefühlen! (La Trappe, 11.1838).