Dass jedem Gläubigen das Recht bewusst sein möge, sich bei der Entscheidung seines unmittelbaren Vorgesetzten bei einem höheren Vorgesetzten zu berufen, der von der Entscheidung des unmittelbaren Vorgesetzten informiert sein wird (Art. 53).
Für Treue zu unserem Charisma und unsere religiösen Gelübde und für den Geist der Auferstehung.
Möge ich dich lieben, Wahrheit und Liebe selbst, fleischgewordener Christus!
(La Trappe, 11.1838).