Dass wir in unserem Gewissen das, was unsere Ordensoberen befohlen oder verboten haben mögen als den Willen Gottes betrachten und es vollziehen, außer es ist offensichtlich sündig (Art. 44).
„Um Gott auf eine Weise zu dienen, die Gott würdig ist!“ (Solesmes, 18.12.1837).