Dass unser Gelübde der Armut uns dazu bringen möge,
in vollständiger Abhängigkeit von unseren religiösen Vorgesetzten zu leben
im Gebrauch oder in der Bereitstellung materieller Güter
genau so wie im Verzicht auf die Verwaltung unseres väterlichen Erbgutes (Art. 20).
Dass der Geist des Gebetes und der Demut in unserer Gemeinschaft tiefe Wurzeln in der Gemeinschaft
der Auferstehung schlage.
Für unsere verstorbenen Wohltäter und Brüder.
Möge der Herr ihm (N.N.) die ewige Ruhe gewähren!
Und möge er mir Gnade und Vergebung
durch die Leiden Christi,unseres Herrn, schenken
(Paris, 04.11.1835).