Eingedenk, dass wir Verwalter dessen sind,
was Gott uns gegeben hat,
mögen wir uns großzügig in den Dienst
für die Gotteskinder stellen (Art. 22).
Für die Gnade, unsere Schuld höchst bescheiden einzugestehen und die Fastenzeit als Zeit der Versöhnung zu nutzen.
Für die Kirche und unseren Heiligen Vater.
... sich nicht darum zu kümmern, was getan werden müsste;
die Zeit zu missbrauchen und Leute schlecht zu behandeln;
versagen, Wort zu halten und ...
versagen beim Beantworten von Briefen ...
(Bekennernotizen, Paris, 15.06.1835).