Dass unser gesamtes religiöses Leben mit dem apostolischen Geist erfüllt sein möge
und unser apostolisches Leben durchdrungen vom religiösen Geist (Art. 192).
Für unsere Brüder in den Missionen.
Für Berufungen zum religiösen Leben, besonders für Berufungen in unsere Gemeinschaft.
Es kann keinen Fehler in Gedanken und Tat geben,
der aus der Liebe des wahren Gottes entspringt (KW, 72).